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Am 28.06.2025 kommt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Was bedeutet das für Webseitenbetreiber?

Beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) müssen beim Webdesign verschiedene Anforderungen und Standards umgesetzt werden, um sicherzustellen, dass Websites für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind.

Hier sind die wichtigsten Punkte, die berücksichtigt werden sollten:

1. Wahrnehmbarkeit

  • Textalternativen: Alle nicht-textlichen Inhalte (z. B. Bilder, Grafiken) müssen durch Textalternativen (Alt-Texte) beschrieben werden, damit sie von Screenreadern erfasst werden können.
  • Untertitel und Transkripte: Videos sollten Untertitel und Transkripte für gehörlose oder schwerhörige Nutzer bieten.
  • Kontraste: Ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund sind wichtig, um die Lesbarkeit zu gewährleisten.

2. Bedienbarkeit

  • Tastaturzugänglichkeit: Alle Funktionen der Website müssen über die Tastatur zugänglich sein, ohne dass eine Maus erforderlich ist. Dies ist besonders wichtig für Menschen mit motorischen Einschränkungen.
  • Navigation: Die Navigation sollte klar und konsistent sein. Nutzer sollten leicht zwischen den Seiten navigieren können.
  • Fokus-Indikatoren: Visuelle Hinweise (z. B. Umrandungen) sollten angezeigt werden, wenn Elemente fokussiert werden, um die Navigation zu erleichtern.

3. Verständlichkeit

  • Einfache Sprache: Inhalte sollten in einfacher und klarer Sprache verfasst sein, um das Verständnis zu erleichtern.
  • Strukturierte Inhalte: Die Verwendung von Überschriften, Listen und Absätzen hilft, den Text zu gliedern und die Lesbarkeit zu verbessern.
  • Fehlermeldungen: Bei Formularen sollten klare Fehlermeldungen angezeigt werden, die den Nutzern helfen, Fehler zu erkennen und zu beheben.

4. Robustheit

  • Kompatibilität: Die Website sollte mit verschiedenen Browsern und assistiven Technologien (z. B. Screenreadern) kompatibel sein. Dies erfordert die Einhaltung von Webstandards und Best Practices.
  • Zukunftssicherheit: Die Website sollte so gestaltet sein, dass sie auch mit zukünftigen Technologien und Standards kompatibel bleibt.

5. Testen und Feedback

  • Nutzer-Tests: Es ist wichtig, die Website mit echten Nutzern zu testen, die unterschiedliche Behinderungen haben, um sicherzustellen, dass die Barrierefreiheit tatsächlich gegeben ist.
  • Feedback-Mechanismen: Nutzer sollten die Möglichkeit haben, Feedback zur Barrierefreiheit der Website zu geben, um kontinuierliche Verbesserungen zu ermöglichen.

Fazit

Die Umsetzung der Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes im Webdesign ist entscheidend, um eine inklusive und zugängliche Online-Präsenz zu schaffen. Durch die Berücksichtigung dieser Punkte können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Websites für alle Nutzer zugänglich sind und den rechtlichen Vorgaben entsprechen.

Webdesign nach Barrierefreiheitsstärkungsgesetz